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   StGH Baden-Württemberg, 09.11.1974 - GR 4 - 13/74, 4/74, 5/74, 6/74, 7/74   

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https://dejure.org/1974,3066
StGH Baden-Württemberg, 09.11.1974 - GR 4 - 13/74, 4/74, 5/74, 6/74, 7/74 (https://dejure.org/1974,3066)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.11.1974 - GR 4 - 13/74, 4/74, 5/74, 6/74, 7/74 (https://dejure.org/1974,3066)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. November 1974 - GR 4 - 13/74, 4/74, 5/74, 6/74, 7/74 (https://dejure.org/1974,3066)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 25, 31
  • DÖV 1976, 241
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Deshalb fordert der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen als Voraussetzung für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung, die das Inkrafttreten und den Vollzug des Gesetzes hindere, im jeweiligen Einzelfall Nachteile, die über die normalen Vollzugsfolgen hinausgehen (vgl. OVGE 25, 303 ; ihm folgend Hess. StGH, ESVGH 22, 215 ; Nds.StGH, StGHE 1, 307 ; a. A. StGH BW, ESVGH 25, 31 ).
  • VerfGH Thüringen, 13.06.2007 - VerfGH 25/05

    Verlust des Amtes als Präsident bzw. stellvertretendes Mitglied des Thüringer

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  • VerfGH Baden-Württemberg, 02.08.2017 - 1 GR 35/17

    Eilantrag des Abgeordneten Dr. Heinrich Fiechtner, MdL, gegen Sanktionen der

    Bei der Prüfung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. StGH, Beschluss vom 9.11.1974 - GR 4-13/74 -, ESVGH 25, 31 ; StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -, Juris Rn. 22).
  • VerfGH Sachsen, 21.07.1994 - 30-VIII-94
    ihres Inkrafttretens überwiegt, in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung erwogen, ob nicht zur Vermeidung einer vom Gesetz nicht beabsichtigten, ansonsten regelmäßig eintretenden aufschiebenden Wirkung der Anträge auf kommunale Normenkontrolle nur solche Folgen des Gesetzes berücksichtigt werden dürfen, die über die regelmäßigen Vollzugsfolgen hinausreichen (VerfGH Brandenbg, OLG NL 1994, 73 ff.; VerfGH NW, OVGE 25, 303, 306 f.; Nds.StGH, StGHE 1, 307, 315; a. A. StGH Bad. Württ. ESVGH 25, 31, 34 f.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 03.05.2017 - 1 GR 27/17

    Keine vorläufige Außerkraftsetzung der Erhöhung der Aufwandsentschädigung für

    Bei der Prüfung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. StGH, ESVGH 25, 31 ; StGH, Beschluss vom 30.10.2014 - 1 VB 56/14 -, Juris Rn. 22).
  • VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 37/03

    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert;

    Im Vergleich hierzu ist es unter Demokratiegesichtspunkten das kleinere Übel, die Kommunalwahlen, und zwar auch im Bereich der Stadt Königs Wusterhausen und des Amtes Unteres Dahmeland, in den neuen Strukturen stattfinden zu lassen und für den Fall, daß die Antragstellerin in der Hauptsache Erfolg hat, eine Nachwahl durchzuführen (ebenso zur Verschiebung anstehender Kommunalwahlen: BVerfGE 91, 70, 80; 18, 151, 154; SächsVerfGH LKV 2000, 23; ThürVerfGH LVerfGE 6, 373, 379; BayVerfGH BayVBl 1978, 269; NdsStGH OVGE 32, 477, anders StGH BW ESVGH 25, 31).
  • VerfGH Sachsen, 17.12.1998 - 84-VIII-98
    Nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes Baden-Württemberg (ESVGH 25, 31 [33]) dürfe an die Aussetzung eines Neugliederungsgesetzes kein strenger Maßstab angelegt werden, weil es lediglich um die Wirksamkeit zusammengefaßter Einzelfallregelungen gehe.
  • VerfGH Sachsen, 22.10.1998 - 52-VIII-98

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Vf. 51-VIII-98

    Dies ist jedoch vorrangig dem Umstand geschuldet, daß der Termin für das vorgesehene Inkrafttreten des StadtUmland-Gesetzes Leipzig vom Gesetzgeber so kurz bemessen wurde, daß bis dahin mit einer abschließenden Hauptsacheentscheidung des Verfassungsgerichtshofes - angesichts der Vielzahl der zu erwartenden Verfahren - nicht gerechnet werden konnte (vgl. StGH BW, ESVGH 25, 31 [34]).
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